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   BGH, 26.06.2001 - 4 StR 490/00   

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https://dejure.org/2001,5634
BGH, 26.06.2001 - 4 StR 490/00 (https://dejure.org/2001,5634)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - 4 StR 490/00 (https://dejure.org/2001,5634)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 4 StR 490/00 (https://dejure.org/2001,5634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung materiellen Rechts - Änderung des Schuldspruchs - Gesamtfreiheitsstrafe - Anordnung von Maßregeln - Begriff der Bande - Minder schwerer Fall - Bestand der Einzelstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; AuslG § 92 b; ; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 b
    Bandenbegriff beim Einschleusen von Ausländern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 4 StR 490/00
    a) Der Begriff der Bande setzt nach der - vom Revisionsgericht auch noch für anhängige Altfälle zu berücksichtigenden (vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 354 a Rdn. 7) - Änderung der Rechtsprechung durch den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 -den Zusammenschluß, von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 68/05

    Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusens von Ausländern (Vermittlung

    Soweit die Eheschließungen in China stattfanden, wirkten neben dem Angeklagten das Bandenmitglied W bei der Betreuung vor Ort und das Bandenmitglied Fr durch Organisation der erforderlichen Reisen mit (vgl. BGH wistra 2001, 431).
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